Vertrauen und Integrität.

Compliance, also die Regeltreue aller am Geschäftsprozess beteiligten Personen, ist eine wesentliche Grundlage für vertrauensvolle, integere und nachhaltige Geschäftsbeziehungen. Deshalb stellen wir sicher, dass gesetzliche Bestimmungen und unternehmensinterne Richtlinien in Form von Dienstanweisungen und Leitbildern in allen Konzernunternehmen eingehalten werden.
Dazu bekennen wir uns auch in unserem Unternehmensleitbild und in unserer Unternehmensstrategie. Wir unterstreichen das in einer Compliance-Vereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bestellung eines Compliance-Beauftragten.
Die Unternehmensgruppe lebt vom Vertrauen ihrer Gesellschafter, Mieter, Geschäftspartner und der Öffentlichkeit in die Leistung und Integrität der Unternehmen des Konzerns.
Besonderen Wert legen wir darauf, dass alle Geschäftsbeziehungen sachbezogen, fair in der Zusammenarbeit, transparent und frei von unlauteren Methoden geführt werden.
Darüber hinaus kann im Rahmen von Prävention die Klärung, Lösungssuche und Vermittlung für Situationen erfolgen, in denen Regelverstöße begangen wurden, oder die Vermutung hierzu besteht.
- Missbrauch der eigenen Position zum persönlichen Vorteil, zugunsten Dritter oder zum Schaden des Konzerns, dulden wir nicht
- Betrügerische Handlungen wie z. B. Betrug, Schwindel, arglistige Täuschung, Bestechung, Schmiergeldzahlungen und ähnliches zum Nachteil eines Unternehmens oder seiner Geschäftspartner tolerieren wir nicht
- Mit internen und externen Geschäftsinformationen gehen wir im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit vertraulich um
Compliance-Vorfall melden
Hinweise zu Vorfällen in der NHW oder bei Geschäftspartnern im Rahmen der EU-Whistleblower-Richtlinie und/oder des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) können Sie über die hier aufgeführten Kontakte, persönlich, telefonisch, per Brief, per Mail oder über die entsprechenden Kontaktformulare tätigen. Darüber hinaus steht Ihnen ein geschütztes Meldesystem (Hinweisgebersystem) zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit der Abgabe von Hinweisen haben Sie über die zuständigen offiziellen Stellen des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland.
Ansprechpartner
Zur Klärung und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten bei Geschäftsvorfällen hat die Unternehmensgruppe einen internen Compliance-Beauftragten bestellt, der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern als neutrale Instanz und vertrauensvoller Ansprechpartner für Beratung, Hinweise und Verdachtsmomente zur Seite steht. Er steht, wenn gewünscht, auch unter völliger Wahrung der Anonymität für Gespräche und Beratung zur Verfügung.
Compliance-Beauftragter der Unternehmensgruppe:
Externe Compliance-Stelle
Darüber hinaus haben wir eine weitere, von der Unternehmensgruppe unabhängige Ansprechstelle bei einer Rechtsanwaltskanzlei geschaffen, wo Ihre Hinweise außerhalb der Unternehmensgruppe entgegen genommen werden können, wenn gewünscht ebenfalls anonymisiert. Rechtsanwältin Brigitte Kerst aus der der Kanzlei Möller Theobald Jung Zenger Partnergesellschaft mbB, Frankfurt, steht Ihnen als weitere Ansprechpartnerin für Hinweise im Bereich Compliance zur Verfügung.
Die bei Frau Kerst bekannt gemachten Sachverhalte werden, auf Wunsch vollständig anonymisiert, ausschließlich an den Compliance-Beauftragten der Unternehmensgruppe zur verantwortungsvollen Sachverhaltsaufklärung weitergegeben. Die Geschäftsführung hat hinsichtlich der Identität der mitteilenden Person auf Auskunftsrechte bei der RA-Kanzlei verzichtet.
Die Kontaktaufnahme erfolgt zunächst in der Regel telefonisch oder per E-Mail.
Gespräche können individuell vereinbart werden und finden nicht in Geschäftsräumen des Konzerns, sondern in den Kanzleiräumen oder an einem neutralen Ort statt. Die Sachverhaltsklärung selbst ist nicht Aufgabe von Rechtsanwältin Kerst. Sie bleibt jedoch während des gesamten Verfahrens unter Wahrung der Anonymität informiert und steht für Rückfragen zur Verfügung.
Was wir nicht dulden
Diese Möglichkeiten zur Sicherstellung eines fairen Umgangs in den Geschäftsbeziehungen darf nicht dazu verwendet werden, bewusst falsche oder gar verleumderische Hinweise oder Informationen abzugeben. Hinweise, mit denen andere Personen nur denunziert oder wider besseres Wissen diffamiert werden, können mit zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein.