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GdW-Fachausschuss Klimaschutz: Kritik an Gesetzes-Novellen

Modernisierung IW2050
#iw2050#gdw#klimaschutz

Unter Vorsitz von NHW-Geschäftsführers Dr. Thomas Hain und Dr. Ingrid Vogler tagte am Mittwoch der Fachausschuss Klimaschutz des GdW. Felix Lüter, Leiter des NHW-Kompetenzcenters Nachhaltigkeit, vertrat die IW.2050. Vertreter:innen von Wohnungsunternehmen und Verbänden diskutierten Inhalte und Auswirkungen der Novellen-Entwürfe des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz (EPBD). „Wir haben uns sehr intensiv mit den großen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen auseinandergesetzt, die durch das GEG auf die Wohnungsunternehmen zukommen würden“, sagte Hain. „Nur im gemeinsamen Gespräch wird es uns gelingen, die Erfordernisse der Wohnungswirtschaft der Politik näherzubringen.“

Zentrales Element der GEG-Novelle ist die Pflicht zum Austausch von fossilen Heizungsanlagen. Geht die alte Anlage kaputt oder überschreitet sie 2026 das maximal zulässige „Lebensalter“, soll der Anteil an erneuerbaren Energien bei der neuen Anlage bei mindestens 65 Prozent liegen. Tenor im Fachausschuss: Die entstehenden Investitionsbedarfe können die sozialen Wohnungsunternehmen in der Kürze der Umsetzungszeit nicht leisten, die geplanten Modernisierungsstrategien werden ausgehebelt.

Durch den „Worst-First-Ansatz“ der EPBD-Novelle sollen zwischen 30 und 45 Prozent der energetisch schlechtesten Gebäude in den nächsten zehn Jahren modernisiert werden. Kritikpunkt hier: Es ist völlig unklar, wie diese Modernisierungsgeschwindigkeit vor dem Hintergrund von u.a. Fachkräfte- und Materialmangel in der Praxis realisiert bzw. sozialverträglich finanziert werden kann.

Beide Vorgaben sollen ab 2024 in Kraft treten und würden zu enormen Veränderungen der bestehenden Klima- bzw. Portfolio- und Modernisierungsstrategien führen.